Über die SGZ

Die Schweizerische Gesellschaft für Zwangsstörungen – kurz SGZ – möchte Betroffene, Angehörige und Fachpersonen auf dem Gebiet der Zwangsstörungen zusammenführen, zum Austausch anregen und aktiv bei der Arbeit und Bewältigung von Zwängen unterstützen.

Profil

Die Schweizerische Gesellschaft für Zwangsstörungen wurde 1994 als eingetragener Verein gegründet und versteht sich als kompetente Anlaufstelle für von einer Zwangsstörung Betroffene, deren Angehörige, Fachleute und Interessierte in der Schweiz.

Die wichtigste Botschaft lautet: Zwangsstörungen sind behandelbar.

Vereinsstatuten

Im Rahmen von regelmässig stattfindenden Vorträgen und Workshops sowie den Jahrestagungen informiert die SGZ Fachleute, Betroffene und Angehörige über die neuesten Entwicklungen und Forschungsergebnisse zu Zwangsstörungen und assoziierten Störungsbildern wie z. B.: der Trichotillomanie oder der Tic- und Tourettestörung. Dabei wird gleichzeitig der Austausch zwischen Fachleuten und Betroffenen angeregt. Zweimal jährlich erscheint ein Newsletter mit Fachbeiträgen und Betroffenenberichten. 
Die gezielte Vermittlung von Wissen und Kompetenzen fördert die Prävention, frühzeitige Diagnostik, und kompetente Behandlung von Zwangsstörungen.

Derzeit erhält nur ein kleiner Teil der Betroffenen eine geeignete spezifische Behandlung. Aus diesem Grund hat es sich die SGZ zur Aufgabe gemacht, die Situation von Betroffenen und deren Angehörigen durch den Aufbau von regionalen Therapie- und Hilfsangeboten sowie deren Vernetzung gezielt zu verbessern. 
Zu diesem Zweck wurde eine Liste mit Psychiatern, Psychologen, Therapeuten und Institutionen angelegt, die in der Behandlung von Zwangsstörungen erfahren und spezialisiert sind. Die Liste wird ständig aktualisiert und weiter ausgebaut. 
Des Weiteren unterstützt die SGZ den regionalen Aufbau von Selbsthilfe- und Angehörigengruppen und begleitet diese. Dies sowie die Vermittlung von Wissen und Bewältigungsstrategien im Rahmen von Veranstaltungen soll dazu beitragen, die Betroffenen zu Experten der eigenen Krankheit zu machen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen sieht die SGZ darin, eine möglichst breite Öffentlichkeit über Zwangsstörungen aufzuklären. Zum einen steht die SGZ den Medien für Auskünfte zur Verfügung und zum anderen unterstützt sie die Verbreitung von Informationsbroschüren und Literaturhinweisen. Dadurch soll die Bevölkerung für das Thema der Zwangsstörung sensibilisiert werden.

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung der SGZ findet statutengemäss einmal jährlich statt. Der Termin wird allen SGZ-Mitgliedern mindestens acht Wochen vorher mitgeteilt. Anträge für die Mitgliederversammlung können bis spätestens sechs Wochen vor deren Termin eingereicht werden.